Tritt der Fall ein, dass Sie durch einen plötzlichen Unfall, eine Krankheit oder auf anderem Wege Ihr Bewusstsein bzw. Ihre Einwilligungsfähigkeit verlieren, so muss eine andere Person anstehende Entscheidungen für Sie treffen. Entgegen der landläufigen Meinungen dürfen der Ehegatte, die Kinder oder andere nahestehende Angehörige nicht automatisch Entscheidungen für Sie vornehmen.
Sorgen Sie jetzt vor, und bestimmen Sie, wer in solchen Fällen, wie für Sie entscheidet.
In dieser Veranstaltung werden Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge und die Abgrenzung zur gesetzlichen Betreuung dargestellt.
Zusammenarbeit mit dem Gericht (SKFM Ger) 19 Mai 2025 19:00 - 20:30 |
Berichtspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht (SKFM KL) 22 Mai 2025 16:00 - 18:00 |
Betreuer*innen-Treffen (SKFM-Lu) 27 Mai 2025 16:30 - 18:00 |