(SKFM GER) Unter dem Titel: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: nur Schlagworte oder wichtige Dokumente? fand am 09.03.2023 ein Vortrag bei der VHS Lingenfeld statt. Der Vortrag fand großes Interesse. Fast 40 Zuhörer*innen hatten sich auf den Weg ins Sängerheim in Lingenfeld gemacht.

Im Vortrag wurde der Unterschied zwischen den einzelnen Verfügungen erklärt und auf die Neuerungen ab dem 01.01.2023 hingewiesen.
Ein Bestandteil des Vortrages war das neue Ehegattenvertretungsrecht. Wichtig hierzu ist zu wissen, dass dieses Recht nur ein begrenztes Vertretungsrecht in Bezug auf die Gesundheitssorge ist. Es ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht oder die Patientenverfügung. Wenn nach 6 Monaten das Recht erlischt und die betroffene Person ihre Angelegenheiten immer noch nicht regeln kann, dann muss eine gesetzl. Betreuung eingerichtet werden. Die Referentin Margareta Klein, SKFM Germersheim, bot den Anwesenden an, dass sie sich bei weiteren Fragen gerne an sie wenden können.
Susanne Grabau, die Leiterin der VHS bedankte Sich bei Frau Klein für den gelungenen und aufschlussreichen Vortrag.