(SKFM GER) Welche Rechte und Pflichten hat die Einrichtung? Welche Rechte Pflichten hat der Betreute? Ende März hatte der SKFM Germersheim seine ehrenamtlichen BetreuInnen zu einem Erfahrungsaustauschtreffen zu diesem Thema  eingeladen.

Referent war Uwe Huth, von der Beratungs- und Prüfstelle des Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau. Herr Huth ist für die stationären Einrichtungen im Landkreis Germersheim der Ansprechpartner. Herr Huth informierte über seine Arbeit und beantwortete die Fragen der interessierten Ehrenamtlichen. So wurde nach Zuständigkeiten gefragt z. B. wenn ein Betreuter zum Arzt muss. Die Formulierung im Gesetz lautet: „die Einrichtung muss gewährleisten!„ Es können aber dadurch auch Kosten für den Betreuten entstehen. Im Gespräch wurde klar.  viele Ehrenamtlichen begleiten ihre Betreuten zum Arzt, so dass die Frage oft nicht aufkommt. Eigentum , z.B. alte Fernsehgeräte müssen selbst entsorgt werden, auch bei Umzug und Tod müssen durch die Familie oder Erben die Zimmer geräumt werden. Wenn Betreuer den Eindruck haben, dass die Versorgung in Einrichtungen nicht sichergestellt wird, können sie sich jederzeit an Herrn Huth wenden. Ein weiteres Thema, das angesprochen wurde, war die Aufnahme von Pflegbedürftigen unter 60 Jahren in Altenheimen. Dies muss von der Einrichtung beantragt werden, das Landesamt muss die Zustimmung geben. Sie prüfen sowohl die vorliegende Erkrankung und Pflegebedürftigkeit als auch den Personalschlüssel des Heims.  Zahlreiche Interessierte waren der Einladung gefolgt und haben sich rege an der Diskussion beteiligt.