Grundlagen der rechtlichen Betreuung

Wann wird eine Betreuung eingerichtet?

 

Wenn man infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen kann und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt wurde, kann man darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zur Unterstützung bestellt.

Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert die größtmögliche Selbstbestimmung und stellt die Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.

 

Ausführliche Informationen können Sie auf der Informationsseite des Bundesministerium der Justiz erhalten und aus den folgenden Infobroschüren entnehmen:

 

Betreuungsrecht

Betreuungsrecht Leichte Sprache

 

Video zum Thema

 

Gesetzestexte

Hier finden Sie die Gesetzesgrundlage

 

Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an eine unserer Beratungsstellen