(SKFM DV) Am 30.04.2019 und am 04.06.2019 kamen die MitarbeiterInnen aus den SKFM Vereinen in Speyer zusammen um sich mit den Themen „Aufgabenabgrenzung Betreuer- und Behördenpflichten“ (Referent: Dr. Jörg Tänzer) und „BTHG Bundesteilhabegesetz – aus Sicht der rechtlichen Betreuung“ (Referent: Roland Rosenow) auseinander zu setzen.
Insbesondere wurde das BTHG intensiv betrachtet und disikutiert, da sich durch die am 01.01.2020 in Kraft tretenden 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sich nicht nur die Vorgaben zur Eingliederungshilfe (EGH), sondern auch zur Grundsicherung (GruSi) ändern werden.
Sollten Sie als ehrenamtliche BetreuerIn zum BTHG Fragen haben, werfen Sie gerne einen Blick in unseren letzten Betreuerbrief (unter dem roten Reiter "Betreuung"), der das Thema BTHG betrachtete oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.