(SKFM DV) Der Bundesrat hat erfreulicherweise am 7. Juni 2019 dem vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2019 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zugestimmt.
Das Gesetz geht nun über die Bundesregierung an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung und wird anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Monat später soll es in Kraft treten.


Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei allen beteiligten Akteuren bedanken, die auf vielfältige Weise in den letzten Jahren den Weg geebnet und tatkräftig unser gemeinsames Anliegen vorangetrieben haben.
Insbesondere geht der Dank an die Vereinsvorstände und Geschäftsführer der Ortsvereine und an Frau Dannhäuser vom SKM Bundesverband, die mit uns gemeinsam eine erfolgreiche Lobbyarbeit betrieben haben.