(SKFM DV) Der Referentenentwurf zur Neuordnung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im BGB ist veröffentlicht und wird bereits breit diskutiert und ausdrücklich begrüßt. Der Entwurf führt zur Neuordnung der Organisation des Betreuungswesens und bringt insbesondere für Betreuungsvereine grundlegende Veränderung mit sich.
Er verwirklicht weiter die Forderungen und Anliegen der UN- Behindertenrechtskonvention wodurch die Interessen und das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen gestärkt wird. Der Entwurf bringt zahlreiche Verbesserungen und Klarstellungen in Bezug auf die Aufgaben des Betreuungsvereins und aller weiteren Akteure im Betreuungswesen mit sich.
Der Referentenentwurf sieht unter anderem auch ein Notfallvertretungsrecht für Ehegatten vor.Dieses befähigt/bevollmächtigt Ehegatten für die Zeit von drei Monaten zur gegenseitigen Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge.
Der SKFM beteiligte sich bereits im Vorhinein über verschiedene Gremien an der Formung des Entwurfes, die Anmerkungen zum Entwurf auch aus den SKFM Vereinen die bereits Anfang August bei der Zentrale in Speyer eingingen finden sich in einer Stellungnahme wieder und werden in die entsprechenden Gremien eingebracht.
Der Entwurf und die Pressemeldung des BMJV können unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/062320_Reform_Vormundschaft.html