(SKGM GER) Am Dienstag, den 13.04. fand in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbüro der Stadt Germersheim und dem Seniorenbeauftragten der Stadt Germersheim und dem SKFM Germersheim eine Online Veranstaltung zu dem Thema“ In diesen Zeiten an die eigene Vorsorge denken“ statt. 30 Frauen und Männer nahmen an dieser Online-Veranstaltung per Video oder auch per Telefon teil.

Vielen haben die Anmeldung zur ZOOM Konferenz selbstständig gemeistert. Ein paar der Teilnehmer wurden von den Kindern oder Enkeln unterstützt.

Silke Lack (Seniorenbüro Stadt Germersheim) begrüßte alle Teilnehmer auf herzlichste, erläuterte den Umgang mit dem ZOOM Programm und bat um Verständnis für Pannen, da dies die erste Veranstaltung in dieser Art sei.

Eingeführt wurde in das Thema durch ein Zwiegespräch zwischen Kurt Weber (Seniorenbeauftragter der Stadt Germersheim und Margareta Klein (Geschäftsführerin des SKFM Germersheim).

„Herr Weber wurde von seiner Tochter daraufhin gewiesen, dass wohl nur eine Patientenverfügung nicht ausreichend ist. Deshalb hat er sich an Frau Klein gewandt, die seine Fragen beantwortet und das Angebot für ein weiteres Gespräch gemacht hat.“

Dieses Gespräch wurde vorher aufgenommen und als Einstieg in die Veranstaltung vorgespielt.

Danach wurde durch einen Videoclip die Thematik nochmals zusammengefasst. Es wurden kurz die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung dargestellt.

Eine erste Fragerunde folgte.

In einem weiteren Schritt stellte Frau Klein die einzelnen Vorsorgemöglichkeiten an Hand einer Präsentation dar. Sie stellt heraus, dass es wichtig ist eine Vertrauensperson zu haben, wenn man eine Vorsorgevollmacht erstellen will. Im Bereich der Vermögensverwaltung oder wenn eine Immobilie z.B. zur Sicherstellung von Heimkosten verkauft werden muss, ist es ratsam die Vollmacht bei einem Notar zu machen. Auch mit den Banken, bei denen man seine Konten hat, sollte man im Vorfeld sprechen, welche Art der Vollmacht diese anerkennen.

Wichtig ist außerdem, dass der Gesundheitsbereich und freiheitsentziehende Maßnahmen explizit in der Vollmacht benannt werden.

Die Betreuungsverfügung muss bei der Errichtung einer gesetzlichen Betreuung vom Amtsgericht berücksichtigt werden. In ihr kann man seine Wünsche und Vorstellungen benennen, die man für die Zeit hat, in der man sich selbst mehr kümmern kann. Außerdem kann man Personen benennen, die als gesetzlicher Betreuerin Frage kommen oder nicht.

Die Patientenverfügung richtet sich an den behandelnden Arzt, man trifft Vorsorge in Hinblick auf Behandlung oder Nichtbehandlung. Wichtig ist es seine Wünsche und Formulierungen mit einem Arzt zu besprechen.

Am Ende des Vortrages appelliert Frau Klein, dass es wichtig ist sich mit den Themen auseinanderzusetzten und das Gespräch über die Themen in der Familie zu suchen und zu führen.

Die Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde im Landkreis bieten individuelle Gesprächstermin auch zu Hause an.

Am Ende war nochmals Gelegenheit Fragen zu stellen.

Die Teilnehmerbewerteten die Veranstaltung als gelungen. Dies drückten sie in einer kleinen Befragung aus. Nach dem Vortag haben einige sich nochmals individuell bedankt und das Angebot zur Weiterleitung von Unterlagen in Anspruch genommen.

Alle können sich vorstellen an weiteren Online Veranstaltungen teilzunehmen.

Ansprechpartner:

Seniorenbüro: Silke Lack Tel:07274/960 248  Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

SKFM Germersheim: Margareta Klein Tel:07274/7078211  Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!