(SKFM DV) Nach Auskunft des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Rheinland-Pfalz ist die Terminvergabe für einen Impftermin für Personen, die als rechtliche Betreuer:innen Bewohner:innen in stationären Pflegeeinrichtungen betreuen, nun uneingeschränkt möglich.
Die Anmeldung zur Vergabe eines Termins kann entweder online oder über die Hotline vorgenommen werden.
Unerheblich ist mittlerweile, ob die Betreuungen durch die rechtlichen Betreuer beruflich oder ehrenamtlich geführt werden. Auch ist unerheblich, ob die Betreuung durch einen Angehörigen oder eine Drittperson geführt wird.
Erforderlich ist lediglich ein Nachweis der Anspruchsberechtigung. Als Nachweis gilt eine Bescheinigung der entsprechenden Stationären Pflegeeinrichtung, die auch formlos auf einem entsprechenden Briefkopf erstellt werden kann. Aus ihr muss hervorgehen, dass die anspruchsberechtigte Person (die/der Betreuer:in) mindestens eine:n Bewohner:in der Einrichtung rechtlich betreut.