Mit Blick auf die Betreuungsrechtsreform, die am 01.01.2023 in Kraft tritt, besuchte MdL Dirk Herber am 28.06.2022 den SKFM in Bad Dürkheim. Es war ein sehr wertvolles und ausführliches Gespräch, bei dem Herber einen Einblick in die vielfältige Arbeit des SKFM Betreuungsvereins gewinnen konnte. Der SKFM DÜW beriet in 2021 insgesamt 255 Personen zur Vorsorgevollmacht, führte 82 Beratungsgespräche mit Ehrenamtlichen Betreuer:innen, bot über 10 Workshops und Fortbildungen an, … – und das ist nur ein Teil der wertvollen Angebote für die Bürger:innen im Landkreis.

In 2023 werden neue und vielfältige Aufgaben auf die Betreuungsvereine zukommen, die zukünftig – proaktiv - übernommen werden sollen.


Rund 1,3 Mio rechtlich Betreute Menschen zählen wir in Deutschland. Das Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Betreuungswesen, mehr Qualität in der Betreuungsarbeit und die Vermeidung einer rechtlichen Betreuung wird im Wesentlichen von der erfolgreichen Arbeit auch der Betreuungsvereine abhängig sein, welche die ehrenamtlichen Betreuer:innen in der alltäglichen Betreuung zukünftig noch stärker begleitet und schulen werden. Auch durch die zukünftigen kostenlosen Angeboten für alle Bürger:innen, zu jeglichen Themen und bei Fragen in und zur rechtlichen Betreuung, werden die Vereine dazu beitragen, dass die Reformziele und -absichten in der Praxis umgesetzt werden.


MdL Herber diskutierte intensiv mit und teilte das Anliegen des SKFM Fachverbandes sehr, zukünftig die Betreuungsvereine stärker für die umfangreichen neuen Aufgaben zu unterstützen und somit auch bedarfsgerecht finanziell zu fördern –
Denn am Ende dürfen die Reformziele, die Umsetzung der UN-BRK - somit die zukünftige Vermeidung von Grundrechtseingriffe bei den betroffenen Menschen - nicht am mangelnden (finanziellen) Unterstützungswillen der Landesregierung scheitern.