(SKFM GER) Ethische Erwägungen zum assistierten Suizid - zwischen dem Recht auf Selbsttötung und dem Gebot zum Beistand. Unter dieser Überschrift hatten SKFM Betreuungsverein Germersheim, Pflegestützpunkt Germersheim, Ambulanter Hospiz- und Palliativdienst des Caritaszentrums Germersheim und Betreuungsbehörde des Landkreises Germersheim zu einer Veranstaltung am Freitag, den 23.09.2022 eingeladen.
Referent Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für Theologische Ethik und Mitglied des Deutschen Ethikrates, gab in einem Impulsvortrag Informationen zu aktuellen Entwicklungen und erläuterte Anhaltspunkte zur differenzierten Abwägung bei der Auseinandersetzung mit der Thematik. Schon lange beschäftigt sich Politik und Öffentlichkeit mit herausfordernden Fragestellungen rund um das Thema Sterbehilfe. Mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid vom 26.02.2020 wurden Weichen gestellt, gesetzliche Vorgaben zu überdenken und Überlegungen zur praktischen Handhabung anzustellen. Im Frühjahr 2022 debattierte der Deutsche Bundestag über die Reform der Sterbehilfe. Derzeit wird fraktionsübergreifend an verschiedenen Gesetzesentwürfen zur praktischen Umsetzung des Grundsatzurteils von 2020 gearbeitet. Am letzten Donnerstag, den 21.09.2022 erläuterte der Deutsche Ethikrat in der Bundespressekonferenz seine Stellungnahme „Suizid-Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“. Der Vortrag und die Informationsstände der Veranstalter und den Mitwirkenden, wie die stationäre Hospize und SAPV wurden gut angenommen.