Der Austausch mit der Politik im Vorfeld der Ausschusssitzung im Landtag im Dezember, in dem die Änderungen des Betreuungsrechts in Rheinland-Pfalz und u.a. die Förderung der Betreuungsvereine ab 2023 behandelt werden, geht weiter. Michael Wagner MdL (CDU) und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Thomas Sartingen stellv. Vorsitzender und Salvatore Heber Diözesangeschäftsführer des SKFM Fachverband Speyer tauschten sich intensiv am 29. November 2022 über die Änderungen ab 2023 in der Caritaszentrale in Speyer aus.
Die zukünftige Ausrichtung des Betreuungsrechts an den Grundsätzen der UN-BRK, die damit einhergehende Modernisierung des Gesetzes, deutliche Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen, die konsequente Ausrichtung an den Wünschen der Betroffenen, die in vielen Teilen eingeführte Qualitätssteigerung, enorme Entlastung der ehrenamtlichen Betreuer:innen wurden als Meilensteine und Paradigmenwechsel gewürdigt und auch von Herrn Wagner sehr begrüßt. Entscheidend wird sein, dass sich der mit dem Gesetzentwurf verbundene Paradigmenwechsel auch in der Praxis niederschlägt. Bekanntlich ändert sich allein durch Gesetzesänderungen nicht viel. Es wird viel davon abhängen sein, dass die einzelnen Mitwirkenden und hier insbesondere die Betreuungsvereine, die ab 2023 weiterhin eine entscheidend Schlüsselrolle spielen, die Zeit und refinanzierten Kapazitäten zur Verfügung gestellt bekommen. Das Land RLP erkennt in seinem jetzigen Gesetzesentwurf zwar den Aufgabenzuwachs für die Betreuungsvereine, sieht jedoch keine Notwendigkeit die Förderung entsprechend und bedarfsgerecht zu erhöhen – mit dieser fatalen Entscheidung am Ende des gesamten Betreuungsrechtsreformprozesses gefährdet das Land die Umsetzung des Paradigmenwechsels in der Praxis, da viele neue Aufgaben und Standards die es bedarf aufgrund der fehlenden Finanzierung weder angeboten, sichergestellt noch weiterentwickelt werden können – am Ende wird somit der Paradigmenwechsel, die Umsetzung der beispiellosen Vorhaben zur Verwirklichung der Grundsätze der UN BRK im Betreuungswesen am fehlenden Willen und am Sparzwang der Landesregierung scheitern.