(SKFM GER) Erfahrungsaustausch und Vortrag zum Thema: Die rechtliche Betreuung im Spannungsfeld von freiem und persönlichem Willen. Mit der Reform des Betreuungsrechts und der Einführung des Betreuungsorganisations-gesetzes zum 01.01.2023 wird das Recht auf Selbstbestimmung in einem weiteren Schritt gestärkt.
Hierbei haben rechtliche Betreuer*innen noch stärker die Wünsche der Betreuten zu achten und Stellvertretung darf nur dann als Mittel eingesetzt werden, wenn es zum Schutz der Betreuten notwendig ist.
„Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein rechtlicher Betreuer nicht bestellt werden." §1896 (1a) BGB Aber, was ist der freie Wille? Welche juristischen Grundlagen und Kriterien werden angelegt und wann ist er nicht vorhanden? Diesen Fragen wurde im Vortrag von Dipl. Psych. Horst Köstner, nachgegangen und insbesondere der Unterschied zum persönlichen Willen verdeutlicht. Zudem wurden im Überblick Störungen kurz erläutert, die die Bildung des freien Willens beeinträchtigen können und in der Folge evtl. eine rechtliche Betreuung notwendig machen.
Die anschließende Diskussion macht deutlich wie wichtig die Auseinandersetzung mit dem Thema ist.