(SKFM RPK) Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung treffen Sie Vorkehrungen, um im Falle einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit weiterhin selbstbestimmt leben zu können. Über die beiden Begriffe, deren Inhalte und die Kombinationsmöglichkeiten mit der Patientenverfügung informierte der SKFM Rhein-Pfalz-Kreis Interesiierte in einem Vortrag im Bürgerhaus Fußgönheim.

Zudem stellte der Referent Peter Oestringer das neue Ehegattenvertretungsrecht vor. Rund 30 Teilnehmer*innen hatten anschließend die Möglichkeit Fragen zu stellen und ihre Anliegen zu klären.