(DV) Die Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG) hat in seiner Sitzung am 30. Oktober die Aufnahme von drei Selbstvertreter:innen in die LAG beschlossen. Damit wird  sichergestellt, dass auch in der LAG nicht über die (Themen von) Betreuten und Betroffenen gesprochen werde, sondern mit ihnen.

Weiters wurde bei der Landesregierung die Einführung einer landesweiten Statistik für das Betreuungsrecht in RLP angeregt und u.a. mehrere Digitalisierungsprojekte vorgestellt.
Die Landesarbeitsgemeinschaft wurde 2010 gegründet. Mitglieder sind Vertreter:innen aus den unterschiedlichen Bereichen des Betreuungswesens, wie dem Gericht, der Verbände, Rechtspfleger, Behörden, Forschung und Lehre,. Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft sind insbesondere die Erarbeitung grundsätzlicher Aussagen zum Betreuungsrecht, Empfehlungen für die Unterstützung und Förderung von Betreuungsvereinen, Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Betreuung und Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber Landtag, Landesregierung und anderen Stellen.