(SKFM SP) Der SKFM-Betreuungsverein Speyer startete seine Vorträge im Februar mit einer Unterrichtseinheit in der Krankenpflegeschule der Diakonissen. Mit 26 Schülerinnen und Schülern gab es einen Austausch über die Voraussetzungen der Errichtung einer Betreuung und die Ausübung derselben sowie die Erfahrungen mit rechtlich Betreuenden aus Sicht der Krankenpflege. Im Zusammenhang mit medizinischen Fragen wurden auch Aspekte der Patientenverfügung beleuchtet, die gerade im Bereich der Gesundheitsfürsorge eine wichtige Rolle spielt.
Dass einer rechtlichen Betreuung mittels einer Vorsorgevollmacht vorgebeugt werden kann, fand die Mehrheit der Klasse sympathisch.
Im Tagungsraum des Caritasverbandes fanden sich dann im Rahmen eines Volkshochschulvortrages Ende Februar am Abend Interessierte ein, die sich mit der rechtlichen Betreuung und der Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht beschäftigten. Die Mitarbeiterin des Betreuungsvereins stellte die zu beachtenden Rahmenbedingungen vor, die seit der Reform im letzten Jahr in neue rechtliche Normen gefasst sind. Broschüren nebst Formularen wurden gezeigt, um die theoretischen Aspekte bildlich zu veranschaulichen. Dass Wünsche einer Person im Rahmen einer Patientenverfügung verbindlich geregelt werden können, stieß auf großes Interesse und wurde bei den Ausführungen zur Gesundheitssorge ausführlich behandelt.