(SKFM DV) In einem eindrucksvollen Protest vor der niedersächsischen Landesvertretung am 22.11.2024 in Berlin forderten mehrere Hundert rechtliche Betreuerinnen aus ganz Deutschland – darunter Vertreterinnen von Betreuungsverbänden, Betreuungsvereinen, Betreuungsbüros und freien Berufsbetreuer*innen – eine existenzsichernde Vergütung.

Die Betreuungsvereine im Bistum Speyer waren durch Diözesangeschäftsführer Salvatore Heber vertreten, der gemeinsam mit weiteren Kolleg*innen aus den Diözesen die Interessen der über 200 katholischen Betreuungsvereine vertrat.

An der Spitze der katholischen Verbände standen Bundesreferentin Sanna Zachej und Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa, die mit klaren Worten auf die prekären Zustände hinwiesen und die dringende Notwendigkeit einer verbesserten Vergütungsregelung betonten.

„Um die UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, ist eine verlässliche und existenzsichernde Finanzierung der rechtlichen Betreuung absolut entscheidend. Aktuell droht ein massiver Abbau im gesamten System der rechtlichen Betreuung. Betreuungsvereine, Betreuungsbüros und Berufsbetreuer*innen geben auf. Das kann nur gestoppt werden, wenn die Vergütung zeitnah spürbar verbessert wird“, betonte Welskop-Deffaa.
Im Rahmen der Protestaktion wurden die Forderungen persönlich an die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) übergeben. Dabei hoben die Teilnehmenden hervor, dass alle Akteure des Betreuungswesens mit einer Stimme sprechen und auf die weitreichenden Auswirkungen des aktuellen Referentenentwurfs zur Regelung der Vormünder- und Betreuervergütung hinweisen.
Große Kritik am derzeitigen Referentenentwurf
Zahlreiche Stellungnahmen – darunter die des Aktionsbündnisses und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) – belegen die schwerwiegenden Mängel des aktuellen Entwurfs. Die Regelungen würden nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch Schließungen vieler Betreuungsvereine nach sich ziehen. Dies könnte zu einem Systemkollaps führen, der die individuelle Betreuung von Menschen in Not gefährdet und die Kommunen, die als Ausfallbürgen rechtliche Betreuungen übernehmen müssten, organisatorisch und finanziell überfordern.
Berechnungen zeigen, dass die vorgesehene Vergütungserhöhung ab 2026 bis ca. 2030 im Median lediglich 4,8 Prozent beträgt, während bereits 2025 eine tarifbedingte Personalkostensteigerung von ca. 5,5 Prozent erwartet wird.
Diese Diskrepanz macht deutlich, dass die vorgesehenen Gesetzesänderungen an der Realität vorbei entworfen wurden und am Ende das Ziel der Reform aus 2023 – eine noch individuellere und selbstbestimmtere Unterstützung der betreuten Menschen – untergräbt.
Forderungen der Betreuungsvereinsverbände
Um die rechtliche Betreuung langfristig zukunftsfähig zu gestalten, fordern die Verbände:
•    eine deutliche Erhöhung der Pauschalen um mindestens 15 %,
•    eine dynamische Anpassung der Vergütung, orientiert an der Entwicklung des TVöD,
•    die Möglichkeit, Dolmetscherkosten zusätzlich geltend zu machen,
•    die Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwands durch die Reform,
•    die konsequente Umsetzung der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Ohne diese dringend erforderlichen Maßnahmen droht in den nächsten Jahren bundesweit nicht nur die Schließung vieler Betreuungsvereine, sondern auch der Verlust des über Jahrzehnte mühsam aufgebauten Ehrenamts.
Die Verbände und Betreuungsvereine stehen geschlossen zusammen und setzen sich mit Nachdruck für die dringend erforderlichen Änderungen ein. In intensiven Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgerinnen werden die Herausforderungen zur Sprache gebracht und aktiv konstruktive Lösungen vorangebracht. Auf allen Ebenen arbeiten wir daran, die Stimmen der Betreuenden und Betreuten deutlich zu machen und eine zukunftsfähige, menschenorientierte rechtliche Betreuung sicherzustellen – wir bleiben dran!