(SKFM DV SPEYER/TRIER) Was tun, wenn ein Mensch, für den man rechtliche Verantwortung trägt, nicht mehr leben will? Mit dieser schwierigen Frage haben sich am Mittwoch, 19. August 2026, die hauptamtlichen Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer der SKFM- und SKM-Vereine der Diözesen Speyer und Trier bei einem gemeinsamen Fachtag in Speyer auseinandergesetzt. Menschen in Krisen nicht allein zu lassen, ihnen zuzuhören und alle Hilfen auszuschöpfen, die das Leben wieder tragfähig machen können – darum ging es an diesem Tag.
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer begleiten häufig gerade jene Menschen, bei denen sich Krankheit, Schmerz, Armut und Einsamkeit überlagern und bei denen auch Suizidwünsche auftreten können. Damit befinden sie sich in einer besonderen Position: Sie sind nah an Situationen, in denen Suizidprävention wirksam werden kann, und mitunter eine der wenigen verlässlichen Bezugspersonen.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 ist die Hilfe zur Selbsttötung in Deutschland straffrei; eine gesetzliche Neuregelung steht bislang aus. Zugleich haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Deutsche Caritasverband im März 2026 die Leitlinien „Den Weg des Lebens gehen“ veröffentlicht und darin für Einrichtungen in katholischer Trägerschaft Position bezogen. Allein im Jahr 2024 nahmen sich in Deutschland 10.372 Menschen das Leben, hinzu kommen jährlich schätzungsweise 100.000 Suizidversuche.
Als Referent und Gesprächspartner war Robert Wessels vom Katholischen Büro in Berlin zum Fachtag nach Speyer eingeladen. Das Katholische Büro bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Politik und Deutscher Bischofskonferenz. Wessels war zudem an der Erarbeitung der Leitlinien beteiligt.
Er ordnete die rechtliche Entwicklung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein und erläuterte die Haltung von Kirche und Caritas: Suizidassistenz kann für Einrichtungen in katholischer Trägerschaft keine Antwort auf einen Sterbewunsch sein. Gefragt sind stattdessen einfühlsame Zuwendung, eine verlässliche Begleitung sowie der Ausbau von Palliativversorgung, Hospizarbeit und niedrigschwelligen Angeboten der Suizidprävention.
Der Fachtag bot den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich fundiert über die aktuelle Rechtslage zu informieren und die eigene Rolle als rechtliche Betreuerinnen und Betreuer zu reflektieren. Zugleich entstand Raum für den kollegialen Austausch über Fragen, die über rechtliche und fachliche Aspekte hinausgehen: Was bedeutet es für einen Menschen, einen Christen und einen professionellen Begleiter, mit dem Sterbewunsch eines anderen konfrontiert zu sein? Wo liegen die eigenen Möglichkeiten und Grenzen – und was braucht es, um auch in belastenden Situationen handlungsfähig zu bleiben?
Diözesanreferentin Stefanie Löwen vom SKM Diözesanverein Trier und Diözesangeschäftsführer Salvatore Heber vom SKFM Diözesanverein Speyer, die den Fachtag für ihre Vereine organisiert hatten, bewerteten die Veranstaltung als wichtigen Baustein für die fachliche und persönliche Stärkung der Mitarbeitenden. Entscheidend sei, die Betreuerinnen und Betreuer fundiert über die aktuelle Situation zu informieren, Orientierung zu geben und ihre Handlungssicherheit im Umgang mit Suizidwünschen zu stärken.
In den kommenden Monaten sollen deshalb auch für Vorstandsmitglieder und Ehrenamtliche der Vereine entsprechende Informations- und Austauschformate angeboten werden.
Darüber hinaus arbeiten Löwen und Heber auf Bundesebene in der im Mai 2026 gegründeten Arbeitsgruppe „Suizidprävention in der Rechtlichen Betreuung“ des SKM-Bundesverbandes mit. Ziel ist es, eine bundesweit nutzbare Arbeitshilfe für den Umgang mit Suizidwünschen in der rechtlichen Betreuung zu entwickeln.
Der Fachtag in Speyer war damit nicht als Abschluss, sondern als Auftakt zu verstehen: Die katholischen Betreuungsvereine wollen das Thema weiter vertiefen, Mitarbeitende und Ehrenamtliche stärken und konkrete Orientierung für schwierige Situationen geben. 



