Wenn man infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen kann und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt wurde, kann man darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zur Unterstützung bestellt.
Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert die größtmögliche Selbstbestimmung und stellt die Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.
Ausführliche Informationen können Sie auf der Informationsseite des Bundesministerium der Justiz erhalten und aus den folgenden Infobroschüren entnehmen:
Betreuungsrecht Leichte Sprache
Video zum Thema
Gesetzestexte
Hier finden Sie die Gesetzesgrundlage
Weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an eine unserer Beratungsstellen
Welschstr. 29
67714 Waldfischbach-Burgalben
Schulstr. 16
67576 Rodalben
Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die eigenständig leben, aber dennoch aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung oder psychischen Erkrankung Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags in Anspruch nehmen wollen.
Wie wir Sie unterstützen:
Unser fachlich geschultes Personal
Wir bieten auch erfahrene Unterstützung dabei den Kontakt zu Familie und Freunden aufrecht zu erhalten und mit Ihnen gemeinsam Freizeitaktivitäten zu planen und durchzuführen.
Ferner sind wir im gemeinsamen Kontakt Ansprechpartner für alltägliche Probleme, eine Stütze in schwierigen Lebenslagen oder bei belastenden Situationen.
Wir möchten Ihre Eigenständigkeit und Inklusion begleitend unterstützen.
Wir suchen Sie gerne zu einem ersten Gespräch und zum Kennenlernen auf und planen gemeinsam mit Ihnen, wie Ihr Alltag durch unsere Unterstützung noch gelingender gestaltet werden kann.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe kann unsere Unterstützung durch den Sozialhilfeträger übernommen werden. Wir beraten Sie gerne auch hierzu.
In den Wohngemeinschaften in Waldfischbach und Rodalben bieten wir personenzentrierte Hilfen an. Das Hilfsangebot richtet sich an Menschen mit unterschiedlichem Assistenzbedarf oder mit Lernschwierigkeiten.
Schwerpunkt der pädagogischen Fachkräfte ist das Fördern eines eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebens. Leitgedanke hierbei ist die Inklusion. Ziel ist es Menschen mit Behinderung, im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe, ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und der Gemeinde zu ermöglichen und eine normale Lebensführung zu gewährleisten. Die angebotene Unterstützung richtet sich an den individuellen Zielen des Einzelnen aus.
Die Wohnhäuser des SKFM in Waldfischbach und Rodalben bieten die Möglichkeit gemütliche Zimmer anzumieten und dort mit Unterstützung des qualifizierten Fachpersonals selbstständig wohnen zu können. Die Zimmer können individuell eingerichtet und gestaltet werden.
Tobias Petry
Sozialarbeiter (Soziale Arbeit B.A.)
Tel.: 0 63 33 - 95 52 10
Fax: 0 63 33 - 7 75 52 68
Mobil: 01 78 - 8 24 85 14
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Betreuungsassistenz & Wohngemeinschaft Waldfischbach-Burgalben
Daniel Semler
Sozialpädagoge
Tel.: 0 63 33 - 95 52 10
Fax: 0 63 33 - 7 75 52 68
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Wohngemeinschaft Waldfischbach-Burgalben
Desirée Herbert
Fachkraft
Tel.: 0 63 31 - 14 66 77
Fax: 0 63 31 - 7 28 11 76
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Wohngemeinschaft Rodalben
Bei weiteren Fragen und Interesse am Konzept der Einrichtung wenden Sie sich an Diözesangeschäftsführer Salvatore Heber.
Träger des Betreuungsvereins ist der SKFM-Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V.
IBAN
DE04 7509 0300 0000 0668 85
BIC
GENODEF1M05
Ihre Meinung und Ihre Erfahrungen sind uns wichtig. Teilen Sie uns mit, was Ihnen am SKFM Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V. gefällt und wo wir etwas optimieren können.
Unser Vorstandsmitglied Karl-Heinz Masser (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Als Formulierungshilfe können Sie gerne dieses Formular verwenden.
Die Vorsorgevollmacht
Wir alle können durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass wir wichtige Angelegenheiten unseres Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln können. Sie sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen:
oder noch konkreter gefragt:
und überhaupt:
Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunkten, die Sie beschäftigen sollten. Dabei sollten Sie bedenken, dass die Situation, in der Sie auf Hilfe angewiesen sind, jederzeit eintreten kann. Vorsorge ist also nicht nur eine Frage des Alters.
Natürlich werden Ihre Angehörigen Ihnen – hoffentlich – beistehen, wenn Sie selbst wegen Unfalls, Krankheit, Behinderung oder eines Nachlassens der geistigen Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können weder Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner noch Ihre Kinder Sie gesetzlich vertreten.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in akuten Krankheitssituationen ein auf höchstens sechs Monate befristetes gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht in gesundheitlichen Angelegenheiten (§ 1358 BGB). Dieses Recht findet keine Anwendung, wenn eine ausreichend umfassende Vorsorgevollmacht erteilt worden ist, die Sie individuell gestalten können. Nähere Informationen zum Ehegattennotvertretungsrecht finden sich in der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre „Eherecht“ (www.bmj.de).
In unserem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Für eine volljährige Person können hingegen die Angehörigen nur in folgenden Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht, wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind oder im Rahmen des oben skizzierten Notvertretungsrechts handeln.
Weitere Infos finden Sie hier: Bundesministerium der Justiz - Betreuungsrecht
https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/BetreuungsR-Reform/BetreuungsR-Reform_node.html
Weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an eine unserer Beratungsstellen
Ehrenamtliches Engagement ist für ein funktionierendes Gemeinwesen und für ein von Solidarität getragenes Miteinander unersetzbar. Hilfe für unseren Nächsten in Familie und Region. Die SKFM-Betreuungsvereine im Bistum Speyer haben sich diesen caritativen Grundsatz für hilfebedürftige Menschen zu Eigen gemacht.
Sie wollen etwas Sinnvolles tun ? Sie wollen sich für hilfebedürftige Menschen engagieren ? Sie wissen noch nicht, wie Sie es anfangen sollen und welche Aufgaben damit verbunden sind ?
Wir suchen sozial engagierte Menschen, die als ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer/-innen die Interessen von Personen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung verantwortungsvoll wahrnehmen wollen. Lebenserfahrung, Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Interesse am Mitmenschen sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur ehrenamtlichen Betreuungsarbeit beantworten.
Wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel Alter, Krankheit oder Behinderung bestimmte Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, wenn sie wichtige Entscheidungen nicht mehr alleine treffen können und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird vom Amtsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet.
Wenn Sie ein Mensch sind, der mit beiden Beinen im Leben steht, verantwortungsbewusst und verständnisvoll im Umgang mit Menschen ist und gern etwas Neues kennen lernen möchte, dann finden Sie in der ehrenamtlichen Betreuungsarbeit ein interessantes, sinnvolles und abwechslungsreiches
Als Betreuer/in stehen Sie einem hilfebedürftigen Menschen mit Rat und Tat zur Seite und geben ihm neue Hoffnung und Lebensfreude.
Sie machen neue Lebenserfahrungen und können Ihr Wissen für die betreute Person einsetzen.
Als ehrenamtlicher Betreuer/in helfen Sie Menschen in ganz alltäglichen Dingen des Lebens. Hauptsächlich kümmern Sie sich um die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten, beispielsweise Miethöhe überprüfen, Dauerauftrag ändern oder Anträge stellen. Sie helfen aber auch Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel bei Heilbehandlungen, Krankenhausaufenthalten und bei Fragen zur ambulanten oder stationären Pflege.
Das Wichtigste bei der Betreuung ist jedoch der persönliche Kontakt. Hilfsbedürftige Menschen leben meist isoliert und einsam, für sie ist ein gemeinsames Kaffee trinken oder ein kleiner Spaziergang eine willkommene Abwechslung.
Das sind nicht Ihre Aufgaben. Es ist aber möglich, dass Sie entsprechende Dienste organisieren, wie zum Beispiel eine Putzfrau, einen ambulanten Pflegedienst oder Essen auf Rädern.
Sie sind nicht die ausführende Kraft, sondern der Organisator, der die Interessen und Rechte des Betreuten vertritt, da er diese nicht mehr wahrnehmen kann.
Als ehrenamtlicher Betreuer/in sind Sie über das Land Rheinland-Pfalz und über den SKFM-Diözesanverein für das Bistum Speyer e.V. über eine Sammelhaftpflichtversicherung kostenlos versichert.
Der Zeitaufwand ist ganz individuell und kann von Ihnen gemeinsam mit Ihrem Betreuten geplant werden.
In der Regel reichen zwei bis vier Stunden im Monat aus.
Nein, von den hauptamtlichen Querschnitts-Mitarbeiter/innen der SKFM-Betreuungsvereine werden Sie in ihre Aufgabe eingeführt und kontinuierlich individuell beraten. Wir begleiten Sie beim ersten Kontakt und lassen Sie auch in schwierigen Situationen nicht allein. Mit fachlichem Rat und Fortbildungsangeboten stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Als Betreuer/in erleben Sie einerseits, wie Ihre Lebenserfahrung und Ihre beruflichen Kenntnisse einem anderen Menschen zugute kommen. Andererseits gewinnen Sie eine Menge neuer Eindrücke und Erfahrungen, denn: "Anderen helfen heißt immer auch selbst dazulernen.", sagen die meisten Ehrenamtlichen der SKFM-Betreuungsvereine.
Zudem erhalten Sie als ehrenamtlich tätige/r rechtliche/r Betreuer/in eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von derzeit 399,00 Euro pro Jahr.
Nein, auch wenn Sie bereits eine Betreuung übernommen haben, die nicht über den SKFM vermittelt wurde, geben wir Ihnen gern Tipps und Ratschläge. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und fragen Sie uns einfach. Wir stehen Ihnen nach besten Wissen und Kräften gerne zur Seite.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie sich diese interessante, abwechslungsreiche Aufgabe vorstellen können, wenden Sie sich bitte an nebenstehende Ansprechpartner/innen der SKFM-Betreuungsvereine im Bistum Speyer e.V..
Wir beantworten Ihnen gern alle offen Fragen. Gerne stehen wir Ihnen für ein Gespräch zu einem beidseitigen Kennenlernen in unseren SKFM-Geschäftsstellen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Ansprechpartner/-innen in Ihrer Region.
Das betreute Wohnen des SKFM Diözesanvereines bietet personenzentrierte Hilfen in der eigenen Wohnung oder im Rahmen der Wohngemeinschaften in Waldfischbach und Rodalben. Das Hilfsangebot richtet sich an Menschen mit unterschiedlichem Assistenzbedarf oder mit Lernschwierigkeiten.
Die pädagogischen Mitarbeiter bieten Hilfen in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens, wie bspw.
Schwerpunkt der pädagogischen Fachkräfte ist das Fördern eines eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebens. Leitgedanke hierbei ist die Inklusion. Ziel ist es Menschen mit Behinderung, im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe, ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und der Gemeinde zu ermöglichen und eine normale Lebensführung zu gewährleisten. Die angebotene Unterstützung richtet sich an den individuellen Zielen des Einzelnen aus.
Die Wohnhäuser des SKFM in Waldfischbach und Rodalben bieten die Möglichkeit gemütliche Zimmer anzumieten und dort mit Unterstützung des qualifizierten Fachpersonals selbstständig wohnen zu können. Die Zimmer können individuell eingerichtet und gestaltet werden.
Die Hilfen können, bei entsprechenden Voraussetzungen, im Rahmen eines persönlichen Budgets finanziert werden.
Der Diözesanverein des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer (SKFM) für das Bistum Speyer wurde 1991 gegründet, um sich den Aufgaben des neuen Betreuungsrechts zu stellen. Der Geist des Betreuungsrechts, die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann
Dafür setzen sich beim SKFM sozial – caritativ engagierte Frauen und Männer gemeinsam ein.
Der SKFM Diözesanverein ist Träger des Betreuungsvereins für die Stadt Speyer, einer Geschäftsstelle in Homburg mit fünf hauptamtlichen Mitarbeitern und zwei ambulanter Einrichtungen für Betreutes Wohnen. Vorstand und Geschäftsführung beraten, begleiten und fördern die Arbeit der neun SKFM Betreuungsvereine im Bistum Speyer.
Schwerpunkt der neun Betreuungsvereine ist die sogenannte Querschnittstätigkeit:
Finanzierung:
Die Arbeit der Betreuungsvereine (Erfüllung der Querschnittsaufgaben) wird zu je 40% vom Land Rheinland-Pfalz und den jeweiligen Kommunen (Landkreis oder Stadt) finanziert. 20% der Kosten deckt der Verein selbst im Wesentlichen durch Führung von Betreuungen.
Der SKFM Diözesanverein erhält Zuschüsse vom Bistum Speyer (Kirchensteuermittel).
Der Dachverband des SKFM
Der SKFM ist ein Verband der freien Wohlfahrtspflege. Er ist als Fachverband dem Diözesancaritasverband Speyer angegliedert und Mitglied des SKM Bundesverbandes.
Leitbild
Im Jahr 2010 hat sich der SKM ein Leitbild gegeben, das Grundlage für die verschiedenen Engagements des Bundesverbandes ist. Auf Ortsebene haben die Betreuungsvereine im Bistum Speyer in einer eigenen Positionierung ihre Aufgaben und Leitlinien im Jahr 2009 formuliert.
Wertekodex
Im Jahr 2019 wurde der Wertekodex im SKFM verabschiedet, er beschreibt das Wertesystem der Handelnden Personen im SKFM, konkretisiert das Leitbild und trifft Aussagen über das Selbstverständnis des SKFM.
Kommunikation (SKFM Ger) 28 Apr 2025 19:00 - 20:30 |
Betreuer*innen-Treffen (SKFM-Lu) 29 Apr 2025 16:30 - 18:00 |
Exkursion für ehrenamtliche Betreuer*innen, Bevollmächtigte und Interessierte zum Residenzschloss Ludwigsburg (SKFM DÜW) 30 Apr 2025 08:30 - |