(SKFM RPK/LU) Im März erfolgte über die AG Betreuungsvereine die jährliche Qualifizierung neuer ehrenamtlicher Betreuer:innen. Erfreulich war die hohe Teilnehmerzahl und auch, dass die Schulung wieder in den Räumen der VHS Ludwigshafen stattfinden konnte.

(SKFM RPK) Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung treffen Sie Vorkehrungen, um im Falle einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit weiterhin selbstbestimmt leben zu können. Über die beiden Begriffe, deren Inhalte und die Kombinationsmöglichkeiten mit der Patientenverfügung informierte der SKFM Rhein-Pfalz-Kreis Interesiierte in einem Vortrag im Bürgerhaus Fußgönheim.

(SKFM KL) …wenn eine gesetzlichen Betreuung geführt wird, hieß es für Interessierte am 11. und 18. März an der VHS Kaiserslautern. In Kooperation mit dem Betreuungsnetzwerk Kaiserslautern organisierte der SKFM Kaiserslautern den an der VHS Kaiserslautern stattfindenen Kurs, der insbesondere auch die neuen Gegebenheiten der gesetzlichen Rahmenbedingungen beleuchtete.

(SKFM RPK) In Kooperation mit den Pflegestützpunkten Schifferstadt, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Lambsheim veranstaltete der SKFM Rhein-Pfalz-Kreis einen digitalen Vortrag zum Thema Vorsorgende Verfügungen am 16.03.2023.

(SKFM DV) Der SKFM Betreuungsverein hielt in Kooperation mit der Volkshochschule Speyer Ende Februar einen Vortrag über rechtliche Betreuung und Vollmacht. Gut zwanzig Interessierte fanden sich abends bei Getränken und Brezeln im Tagungsraum des Caritasverbandes ein, um sich über die beiden Vertretungsinstrumente zu informieren. Der offen gehaltene Vortrag bot viele Fragen- und Diskussionsmöglichkeiten, die gerne beansprucht wurden.

(SKFM GER) Unter dem Titel: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: nur Schlagworte oder wichtige Dokumente? fand am 09.03.2023 ein Vortrag bei der VHS Lingenfeld statt. Der Vortrag fand großes Interesse. Fast 40 Zuhörer*innen hatten sich auf den Weg ins Sängerheim in Lingenfeld gemacht.

(DV) Am 07.03.2023 fand im Priesterseminar Speyer die Fortbildung zur "Reform des Betreuungsrechts 2023" für die Hauptamtlichen des Caritasverbandes statt. Salvatore Heber, Diözesangeschäftsführer und -referent, zeigte den Hauptamtlichen aus den Caritas-Einrichtungen und Bereichen alle für sie relevanten Neuerungen zum 01.01.2023 auf.

(SKFM SÜW/SKFM LD) Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine und -behörde für die Stadt Landau und den Landkreis Südliche Weinstraße hat, wie bereits angekündigt, den Grund- und Aufbaukurs für ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte wiederholt. Seit 01.01.2023 ist die Betreuungsrechtsreform in Kraft getreten und der Informationsbedarf bei den ehrenamtlichen ist stark angestiegen.

(SKFM GER) Erfahrungsaustausch und Vortrag zum Thema: Die rechtliche Betreuung im Spannungsfeld von freiem und persönlichem Willen. Mit der Reform des Betreuungsrechts und der Einführung des Betreuungsorganisations-gesetzes zum 01.01.2023 wird das Recht auf Selbstbestimmung in einem weiteren Schritt gestärkt.

Hierbei haben rechtliche Betreuer*innen noch stärker die Wünsche der Betreuten zu achten und Stellvertretung darf nur dann als Mittel eingesetzt werden, wenn es zum Schutz der Betreuten notwendig ist.

(SKFM GER) Die Betreuungsvereine (AWO Betreuungsverein, Betreuungsverein der Lebenshilfe und SKFM Germersheim) und die Betreuungsbehörde im Landkreis Germersheim hatten eingeladen:
Neues Betreuungsrecht 2023: mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht. Der Abend stand unter der Frage: Welche Verbesserungen bringt das neue Betreuungsrecht ab 1. Januar 2023? Die unten aufgeführten Schlagworte wurden an dem Abend erläutert.